Die Militär Polizei ist die uniformierte Strafverfolgungsabteilung der U.S. National Guard.
Sie sorgen für Schutz und Ordnung innerhalb der National Guarde.
Sie fahren in den umliegenden Gebieten der National Guarde Streife, teilen Soldaten die sich nicht an die Regeln halten Sanktionen aus.
Die Militär Polizei sorgt ebenfalls Schutz für den Waffenkonvoi und für Personaleskorten für hochrangige Generäle.
1. Besetzung der Tore (Torwache Süd/Nordtor)
2. Begleitung & Absicherung des Waffenkonvois/Geldtransport/Medi Lieferung und Razzien
3. Unterstützen der Soldaten am Checkpoint
4. Streifenfahrten
5. Kontrolle der Einhaltung der Gesetze innerhalb und außerhalb des National Guard Geländes (Nur auf Soldaten bezogene)
6. Kontrolle der Einhaltung der Gesetze innerhalb des National Guard Geländes (Auf Zivilisten bezogene)
7. Sanktionen ausschreiben und bearbeiten (ggf. Kontrolle bei Fortrunden Strafen)
8. Überführung von TVs ins Staatsgefängnis
9. PDA Kontrolle bei Bewerbungsphasen
10. Kontrolle der Magazine (Sturmgewehr 100er Stacks)
11. Kontrolle der Fahrzeugtanks
2. Absicherung der Generäle außerhalb des Forts
13. Anfahren von Globalen und Lokalen (Roter Totenkopf & Blauer Totenkopf)
Wir besitzen zurzeit den Police Cruiser 3
Wir besitzen zurzeit 5 Police Cruiser
Unsere Police Cruiser dürfen nur von der Militär Polizei gefahren werden. Sie fährt um die 320km/h. In de National Guarde gibt es nur ein Auto mit Blaulicht Es hat gute Lenkung, kann gut Driften und beschleunigt schnell
Folgende Ränge sind im Rangkonzept der Militär Polizei erreichbar:
Der Rang Specialist (NATO Rangcode OR-4) ist ein Mannschaftsrang der U.S. National Guard.
Der Rang Corporal (NATO Rangcode OR-4) ist ein Unteroffiziersrang der U.S. National Guard .
Der Rang Sergeant (NATO Rangcode OR-5) ist ein Unteroffiziersrang der U.S. National Guard.
Der Rang Staff Sergeant (NATO Rangcode OR-6) ist ein Unteroffiziersrang der U.S. National Guard.
Der Rang Sergeant First Class (NATO Rangcode OR-7) ist ein Unteroffiziersrang der U.S. National Guard.
Der Rang Master Sergeant (NATO Rangcode OR-8) ist ein Unteroffiziersrang der U.S. National Guard.
Der Rang First Sergeant (NATO Rangcode OR-8) ist ein Unteroffiziersrang der U.S. National Guard.
Der Rang Warrant Officer (NATO Rangcode WO-1) ist ein Unteroffiziersrang der U.S. National Guard für Ausbilder.
Der Rang Chief Warrant Officer (NATO Rangcode WO-2) ist ein Unteroffiziersrang der U.S. National Guard für Ausbilder.
Der Rang Lieutenant (NATO Rangcode OF-1) ist ein Offiziersrang der U.S. National Guard für die Ausbildungsleiter der Unit.
Der Rang Major (NATO Rangcode OF-3) ist ein Offiziersrang der U.S. National Guard für die Ausbildungsleiter der Unit.
Der Rang Commader (NATO Rangcode OF-5) ist ein Generalstabsoffiziersrang der U.S. National Guard. Der Commander erfüllt die Aufgabe als Bindeglied zwischen den Offizieren und dem Generalstab.
Major General
Commander
Major
Lieutenan
Staff-Sergeant
Sergeant
Sergeant
Sergeant
Allg. zur Streife:
Ausrüstung:
Aufgaben:
Muss sicher und gemäß der StVO fahren. Er hat immer mind. ein Reparaturkasten und Benzinkanister dabei.
Übernimmt das Funken um zum Beispiel Position der Streife durchzugeben und setzt falls nötig einen lokalen Hilferuf.WICHTIG: Wir führen keine Personen und Fahrzeugkontrollen durch!Wir schauen nur nach Auffälligkeiten und reagieren auf das Umfeld. Sollten z.B. Fahrzeuge o.Ä. auf der Straße stehen holen wir das SAHP zum Abschleppen an. Beobachten wir, wie jemand gezinkt wird, so schreiten wir sicher ein und setzen einen lokalen Notruf um die anderen Kameraden als Unterstützung dazu holen.
Positionen:
Position L: Leiter der Torwache
Position 1: Kontrolleur
Position 2 -5: Wache
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Verstöße und Straftaten, die Soldaten der National Guard begehen.
(2) Es gilt auch für Verstöße und Straftaten, durch die militärische Vorgesetzte Ihre Pflichten verletzen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist ein militärischer Verstoß oder eine militärische Straftat eine Handlung, die der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Strafe bedroht.
§ 3 Anwendung des allgemeinen Strafrechts
Das allgemeine Strafrecht ist anzuwenden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
§ 4 Handeln auf Befehl
Begeht ein Untergebener auf Befehl eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt, dass es sich um eine rechtswidrige Tat handelt oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist.
§ 5 Zusammentreffen mehrerer Verstöße oder Straftaten
Bei Mehrfachstraftaten wird nur die jeweils schwerwiegendere Straftat geahndet, jedoch werden alle Straftaten dokumentiert.
§ 6 Gültigkeit der Strafe
Eine Strafe ist erst wirksam, sobald sie dem Kameraden auch ausgesprochen wurde. Dies hat unmittelbar nach Feststellung des Verstoßes zu erfolgen. Tritt das Fehlverhalten z.B. bei Events auf ist die Strafe zum nächstmöglichen Zeitpunkt persönlich auszusprechen.
§ 7 Ermessensausübung
Bei der Feststellung leichterer Vergehen kann Ermessen ausgeübt werden, wonach der Täter zu einer sofortigen Unterlassung oder nach Möglichkeit Korrektur des Fehlverhaltens aufgefordert und entsprechend ermahnt wird.
§ 8 Bestrafungs- und Sanktionsbefugnis
(1) Zur Sanktionierung und Bestrafung nach dem Militärstrafgesetz (MStG) befugt sind
1. Generalstabsmitglieder (Rang 27-30) oder
2. Mitglieder der Military Police
(2) Wer Sanktionen und Strafen ausspricht und nicht zu dem in Absatz
1 genannten Personenkreis gehört, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(3) Die Sanktionen werden in einer Sanktionsliste von dem in § 8 Absatz 1 genannten Personenkreis dokumentiert und für die Dauer von 4 Wochen gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist wird die Sanktion endgültig aus der Sanktionsliste gelöscht.
§ 9 Strafenkatalog
(1) Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Strafenkatalog, welcher als Anhang zu diesem Gesetz beiliegt.
(2) Strafen können als 1. Geldstrafe, 2. Fortrunden3. Suspendierung von 3-7 Tagen und/oder 4. Degradierung und/oder5. Kündigung ausgestellt werden. Die Art der Sanktionierung richtet sich dabei nach dem Strafenkatalog.
(3) Über eine Kündigung, eine Suspendierung oder die Dauer einer Suspendierung dürfen nur Generalstabsmitglieder entscheiden. Die Entscheidung muss von mindestens 2 Generalstabsmitgliedern gemeinsam getroffen werden. Über eine Kündigung, eine Suspendierung oder die Dauer einer Suspendierung von Generalstabsmitgliedern entscheidet der General of the Army zusammen mit je einem ranghöchsten Vertreter der Military Police und der Personalabteilung, welche mit dem Sachverhalt nicht persönlich betroffen sind.
(4) Dem Generalstab ist es gestattet, über die im Strafenkatalog genannten Sanktionen hinaus oder stattdessen Kollektivstrafen und Fortrunden anzuordnen.
§ 10 Zahlung von Strafgeldern
(1) Strafgelder sind mit einer Frist von einer Woche, welche mit dem Tatzeitpunkt beginnt, zu zahlen an 1. Mitglieder der Military Police oder 2. Generalstab (Rang 27-30)Stehen der Zahlung Hinderungsgründe im Weg, so ist dies mit dem genannten Personenkreis fristwahrend zu klären. Die Zahlungen sind von dem in Nummer 1 und 2 genannten Personenkreis umgehend an den Generalstab weiterzuleiten.
(2) Wer die Strafe nicht in der in Absatz 1 genannten Frist an eine der in Absatz 1 genannten Personen zahlt, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 11 Eigenmächtige Abwesenheit
Wer eigenmächtig dem durch einen Vorgesetzten angeordneten Antreten fernbleibt wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 12 Fahnenflucht
(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder gegen die Anordnung zur Dienstpflicht in der Zeit von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr verstößt wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 13 Dienstverfügbarkeit
Wer bei der Ausübung seines Dienstes nicht abgemeldet nicht erreichbar ist und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 14 Fehlverhalten bei der Dienstausübung
(1) Wer sich bei der Ausübung seines Dienstes unwürdig oder nach den geltenden Vorschriften falsch verhält, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft, sofern die Strafe nicht durch einen weiteren Paragraphen zu erfolgen hat.
(2) Wer seinen Kameraden dazu anstiftet sich bei der Ausübung seines Dienstes unwürdig oder nach den geltenden Vorschriften falsch zu verhalten wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 15 Ungehorsam
(1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht, handelt ungehorsam.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 16 Gehorsamsverweigerung
(1) Die Tatbestände der Gehorsamsverweigerung erfüllt, wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, dass er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
(2) Verweigert der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 den Gehorsam gegenüber einem Befehl, der nicht sofort auszuführen ist, befolgt er ihn aber rechtzeitig und freiwillig, so kann von einer Strafe absehen werden.
(3) Der Untergebene handelt nicht rechtswidrig, wenn der Befehl nicht verbindlich ist, insbesondere wenn er nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt ist oder die Menschenwürde verletzt oder wenn durch das Befolgen eine Straftat begangen würde. Dies gilt auch, wenn der Untergebene irrig annimmt, der Befehl sei verbindlich.
§ 17 Entwürdigende Behandlung durch Untergebenen
(1) Wer einen Vorgesetzten entwürdigend behandelt, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es fördert oder pflichtwidrig duldet, dass ein Vorgesetzter die Tat gegen einen anderen Soldaten begeht.
§ 18 Bedrohung eines Vorgesetzten
Wer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht oder ihn tätlich angreift, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 19 Meuterei
(1) Wenn Soldaten sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften eine Gehorsamsverweigerung (§ 10), eine Bedrohung (§ 11), oder einen tätlichen Angriff (§ 12) begehen, so wird jeder, der sich an der Zusammenrottung beteiligt, im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 20 Nichteinhaltung einer Suspendierung
Wer sich nicht an eine bereits ausgesprochene Suspendierung hält und seinen Dienst trotzdem ausübt wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 21 Entwürdigende Behandlung durch Vorgesetzten
(1) Wer einen Untergebenen, Gleichgestellten oder Dritten (z.B. Zivilisten) entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es fördert oder pflichtwidrig duldet, dass ein Untergebener die Tat gegen einen anderen Soldaten begeht.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe der Ausschluss aus der National Guard. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter sein Verhalten beharrlich wiederholt.
§ 22 Missbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken
Wer seine Befehlsbefugnis oder Dienststellung gegenüber einem Untergebenen zu Befehlen, Forderungen oder Zumutungen missbraucht, die nicht in Beziehung zum Dienst stehen oder dienstlichen Zwecken zuwiderlaufen, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft, sofern die Straftat nicht mit einer schwereren Strafe bestraft werden kann.
§ 23 Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat
Wer durch Missbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, wird nach den Vorschriften bestraft, die für die Begehung der Tat gelten. Die Strafe kann bis auf das Doppelte der sonst zulässigen Höchststrafe, jedoch nicht über das gesetzliche Höchstmaß der angedrohten Strafe hinaus erhöht werden.
§ 24 Unterdrücken von Beschwerden
(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen oder Beschwerden bei der bei der dafür vorgesehenen Stelle oder bei einem Vorgesetzten anzubringen, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine solche Erklärung, zu deren Prüfung oder Weitergabe er dienstlich verpflichtet ist, unterdrückt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 25 Taten von Soldaten mit höherem Dienstgrad
Die §§ 22 bis 25 gelten entsprechend für Taten eines Soldaten, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter des anderen, aber 1. Offizier oder Unteroffizier ist und einen höheren Dienstgrad als der andere hat oder 2. im Dienst dessen Vorgesetzter ist.
§ 26 Anmaßen von Befehlsbefugnissen
Wer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis überschreitet, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 27 Unterlassene Mitwirkung bei Fehlverhalten oder Strafverfahren
Wer es seiner Pflicht als Vorgesetzter zuwider unterlässt, den Verdacht zu melden oder zu untersuchen, dass ein Untergebener ein Fehlverhalten oder eine rechtswidrige Tat begangen hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 28 Unwahre dienstliche Meldung
(1) Wer 1. in einer dienstlichen Meldung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht oder 2. eine solche Meldung weitergibt, ohne sie pflichtgemäß zu berichtigen, oder und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 29 Unterlassene Meldung Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Meuterei (§ 27) zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, unverzüglich Meldung zu machen, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 30 Wachverfehlung
(1) Wer im Wachdienst 1. als Wachvorgesetzter es unterlässt, die Wache pflichtgemäß zu beaufsichtigen oder 2. pflichtwidrig seinen Postenbereich oder Streifenweg verlässt wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer im Wachdienst in anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Fällen Befehle nicht befolgt, die für den Wachdienst gelten, und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht.
§ 31 Pflichtverletzung bei Sonderaufträgen
Bestraft wird, wer als Führer eines Konvois, Kommandos oder einer Abteilung, der einen Sonderauftrag selbständig auszuführen hat und auf seine erhöhte Verantwortung hingewiesen worden ist, 1. seinen Posten freiwillig verlässt oder 2. Befehle nicht befolgt, die für die Ausführung des Auftrags gelten, und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht. § 32 Rechtswidriger Waffengebrauch
(1) Wer von einer tödlichen Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer von einer nicht-tödlichen Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 33 Bestechlichkeit
(1) Ein Amtsträger, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 34 Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 35 Verstoß gegen Waffen- und Ausrüstungsregelung
(1) Wer außerhalb des Dienstes mit Waffen aus dem Eigentum der National Guard aufgefunden wird, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Wer außerhalb des Dienstes mit Dienstausrüstung aus dem Eigentum der National Guard aufgefunden wird, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(3) Wer im Dienst oder außerhalb des Dienstes mit illegalen Gegenständen oder Waffen aufgefunden wird, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(4) Wer sich nicht an die jeweils aktuell gültige Waffen- und Ausrüstungsregelung hält, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 36 Verstoß gegen Kleiderordnung
Wer sich nicht an die jeweils gültige Kleiderordnung hält wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 37 Verstoß gegen Fahrzeugregelung
(1) Wer sich nicht an die jeweils aktuell gültige Fahrzeugregelung hält, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Wer im Dienst mit Privatfahrzeugen fährt wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 38 Verstoß gegen StVO
(1) Wer mit Fahrzeugen der National Guard unangemessen oder gar gefährlich fährt wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Wer die Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h auf dem Fort überschreitet wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 39 (Haus-) Tiere in der National Guard
(1) Wer ein eigenes Haustier ohne Genehmigung mit in den Dienst nimmt wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
(2) Wer ein Hund der National Guard ohne Genehmigung mitführt wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.
§ 40 Verstoß gegen Funkdisziplin
Wer sich nicht an die, in der allgemeinen Grundausbildung vermittelte, Funkdisziplin im Funk oder T-Funk hält, wird im Sinne dieses Paragraphen bestraft.